Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Visagistin/ Stylistin und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsmodalitäten
1.) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
2.) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort der Visagistin/Stylistin möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars. (+ 1 Zusatztermin)
3) Buchung für Coaching oder Styling
Terminliche Buchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen können, so muss er den Termin bis spätestens 24 Stunden vorher absagen. Ein Ersatztermin wird dann auf Kulanz zur Verfügung gestellt. Sollte der Termin sehr kurzfristig verschoben werden müssen, behält sich der Visagist vor die Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen und bietet einen Ersatztermin an. Sollte der Termin ohne Absage ausfallen, so wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt.
§ 4 Annullierung
1.) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
2.) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
3.) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung
mitzuzählen. Sonntage und Feiertage sind keine Werktage. (Es gilt deutsche Zeitrechnung MEZ bzw. MESZ)
4.) Alle Buchungen und Termine sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
5.) Erfolgt die Annullierung durch die Visagistin/Stylistin, wird sich die Visagistint nach besten Kräften bemühen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
6.) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen.
7.) Erfolgt eine Annullierung einer Festbuchung nach einem bereits absolvierten Probetermin, sind 50% des Honorars der Gesamtbuchung, unabhänging vom zeitpunkt der Annullierung, zu zahlen und werden dem Kunden/ der Kundin in Rechnung gestellt.
§ 5 Arbeitszeit
1.) Bei einer Tagesbuchung beträgt die reine Arbeitszeit 8 Stunden zzgl. 1 Stunde Pause innerhalb der Arbeitszeit, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
2.) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen der Visagistin/Stylistin am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeit zählt zur Arbeitszeit.
3.) Überstunden werden mit 10 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
4.) Die gemeinsame An- und Abreise von Visagistin/Stylistin und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Visagisten/Stylistenhonorar
1.) Das Visagisten/Stylistenhonorar wird als Tageshonorar vereinbart. Die Höhe des Honorars wird schriftlich im Vorfeld zwischen beiden Parteien vereinbart.Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
2.) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Visagisten/Stylistenhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Visagisten/Stylisten mindestens 60 % des Tageshonorars.
Halbtagsbuchungen und Stundenbuchungen bei weiter als einer Autostunde entfernt gelegenen Orten bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1.) Reisetageersatz
Soweit nicht anders vereinbart, wird die An- und Abreise der Visagistin/Stylistin zum und vom Arbeitsort vom Kundenvergütet. Eine An- oder Abreise von
– bis zu 4 Stunden wird mit dem Honorar für eine Halbtagsbuchung,
– von mehr als 4 Stunden bis zu 9 Stunden mit dem Tageshonorarsatz und
– von mehr als 9 Stunden nach gesonderter Vereinbarung, mindestens aber mit dem Tageshonorarsatz,
vergütet.
2.) Reisespesen
a.) Bei Einsätzen am Wohnort der Visagistin/ Stylistin werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten innerhalb der Stadtgrenzen können nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung getsellt werden
b.) Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof der abreisenden Visagistin/ Stylistin die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
c.) Ist die Visagistin/Stylistin für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
d) Bei Anfahrten, die 10km überschreiten, werden 0,50€ pro km dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 8 Zahlungskonditionen
1.) Das Visagisten/Stylistenhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz sind im Komplettbetrag bis spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt in EURO zu überweisen.
2.) Reisespesen werden bis 10 Tage vor Reiseantritt überwiesen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
1.) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend mitzuteilen und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Analogfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist der Visagist/Stylist ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.
2.) Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für diese Visagistin/Stylistin ausschließlich Reisekosten. Wird das Styling in beabsichtigter Form genutzt, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
3.) Bei schuldhafter Verspätung der Visagistin/Stylistin (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat die Visagistin/Stylistin entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Visagist/Stylist seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. Mehrkosten der Visagistin/Stylistin z.B. Umbuchen wegen verpasstem Flugzeug, hat diese selbst zu tragen.
4.) Haftungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Visagistin/Stylistin aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.) Der Kunde sorgt am Set / beim Veranstalter für die Stellung eines Styling-Bereichs mit Spiegel und Steckdosen. Bei der Nutzung vom Kunden/Veranstalter gestelltem Equipment verpflichtet sich die Visagistin/Stylistin zur sorgfältigen Handhabung. Er wird eventuelle Schäden umgehend bekannt machen. Bei Schäden aus unsachgemäßer Handhabung übernimmt die Visagistin/Stylistin die volle Haftung.
§ 10 Schlussabstimmungen
1.) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen Kunde und Visagistin/ Stylistin, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung ist Leipzig.
2.) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache vorzunehmen und es zu unterlassen, Visagistin/Stylistin während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3.) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
4.) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Leipzig.